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Ihr Partner für Notfallmanagement, Erste Hilfe & Brandschutz.

globalheart

Ihr Partner für Notfallmedizin, Brandschutz und Erste Hilfe

Unser Weiterbildungsprogramm gehört zu den führenden und vielfältigsten in unserer Branche. Durch unsere Seminare bieten wir unseren Kunden umfassende Praxiserfahrungen und fördern das dauerhafte Erlernen essentieller Fähigkeiten, die für eine effektive Hilfe in Notfallsituationen unerlässlich sind.

Wir legen großen Wert darauf, Sie und Ihre Mitarbeiter individuell zu unterstützen und dort anzusetzen, wo Ihr aktueller Bedarf liegt. Als fortschrittliches Unternehmen überzeugen wir mit einer strukturierten Organisation, maßgeschneiderten Schulungsprogrammen, einem breiten Spektrum an Trainingsmaterialien und außerordentlich positivem Kundenfeedback. Die Implementierung des Crew Resource Managements in unsere Philosophie ist zentral, um den Herausforderungen in Notfallsituationen wirksam begegnen zu können.

In unseren Kursen nutzen wir die Zeit effektiv und vermeiden Wartezeiten. Mit einer Auswahl von über 160 Übungsphantomen für verschiedenste Anwendungsbereiche garantieren wir, dass auch für Sie die richtige Trainingsmöglichkeit verfügbar ist.

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Telefonische Beratungszeiten: Dienstag und Donnerstag von 09:00 – 12:00 Uhr oder 24/7 per Email.

Notfalltraining in der Arztpraxis

Mit globalheart im Notfall gerüstet sein

In Ihrem Arbeitsalltag können Sie jederzeit mit einem Notfall konfrontiert werden. Eine Ausnahmesituation, in der Sie einen kühlen Kopf bewahren sollten. Jede Arztpraxis hat einen individuellen Bedarf an eine Notfallschulung. Wir passen die Themen an Ihre speziellen Bedürfnisse an.

Nur intensives Üben führt zum Erfolg

Mit der Firma globalheart steht Ihnen ein kompetenter Partner in Sachen Notfalltraining und Schulung zur Seite. Wir schulen Sie nach den aktuellen nationalen & internationalen Empfehlungen und Leitlinien. Großen Wert legen wir dabei auf einen hohen Praxisbezug. So garantieren wir zum Beispiel bei der Basisreanimation ein Puppen-Teilnehmer-Verhältnis von 1:1 für maximalen Übungs- und Lernerfolg.

Inhalt einer Basis- Notfallschulung in der Praxis

Seitenlage, Wiederbelebung (Einhelfer-, Zweihelfer- Methode), Teilnehmer- Puppen- Verhältnis 1:1, Maskenbeutelbeatmung, allgemeines Vorgehen in der Notfallsituation bezogen auf die Praxis (Synkope etc..) Notfallmanagement (QM-relevant), Notfallausrüstung und Defibrillation sowie Anaphylaxie. Jeder Teilnehmer erhält ein Zertifikat, zudem geben wir außerdem noch zahlreiche Dokumente für das Praxis interne QM dazu.

Die Inhalte können je nach Praxisfachrichtung mit Kinderpuppen oder weiterem Schulungsequipment erweitert werden, ganz nach Ihren Bedürfnissen und Wünschen. Von der Basisschulung bis hin zu hochprofessionellem Simulationstraining bekommen Sie bei globalheart alles angepasst an Ihre Bedürfnisse.

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Kindernotfall 1x1

Mit globalheart im Notfall gerüstet sein


Die Angst vor einem Kindernotfall ist in Anbetracht der oftmals dramatisch wirkenden Situation verständlich. Auch das Wissen darum, dass Sie und Ihr Kind jederzeit mit einem Notfall konfrontiert werden könnten, hinterlässt nicht selten ein mulmiges Gefühl.


Wir bieten Ihnen durch uns Kurskonzept einen herausragenden, praxisnahen Kurs und erstklassigen Service. Baby‘ s sind bei uns im Kurs herzlich willkommen.

Wir vermittelt die Inhalte modern und ohne staubige Powerpoint-Präsentationen oder Vorträge. Uns ist nicht nur eine abgeschlossene Berufsausbildung für unsere Dozenten wichtig, sondern auch, dass alle Ausbilder/innen für das Kindernotfall 1×1 (Erste- Hilfe- am Kind) auch ELTERN sind. Es macht doch einen großen Unterschied und die Kursleiter können sich in die Gefühle von Eltern viel besser einbringen.

    • Wiederbelebung Säugling (Teilnehmer – Puppe 1:1) Sowie Kinder- und Erwachsenenpuppen
    • Stabile Seitenlage
    • Erstickungsnotfall Säugling, Kind und Erwachsener
    • Kindersichere Umgebung
    • Bienen & Wespenstiche
    • Fieberkrampf
    • Pseudo-Krupp Anfall
    • Verbrennung und Verbrühung
    • Verletzungen
    • Vergiftungen
    • Allergische Reaktionen
    • Erste-Hilfe-Handbuch als Handout je Teilnehmer (Paare erhalten 1 Erste-Hilfe-Handbuch)

Babys bis zum 6. Monat sind herzlich willkommen!

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Notfalltraining in der Zahnarztpraxis

Mit globalheart im Notfall gerüstet sein

In Ihrem Arbeitsalltag können Sie jederzeit mit einem Notfall konfrontiert werden. Eine Ausnahmesituation, in der Sie einen kühlen Kopf bewahren sollten. Jede Arztpraxis hat einen individuellen Bedarf an eine Notfallschulung. Wir passen die Themen an Ihre speziellen Bedürfnisse an. Insbesondere die Zahnarztpraxis muss eine spezialisierte Notfallschulung erhalten, um den Bedürfnissen der Fachrichtung gerecht zu werden. Hierbei liegt ein besonderes Augenmerk an die Anwendbarkeit, da die wenigsten Praxisinhaber/innen eine Intensivstation in ihrer Praxis aufbauen und betreiben wollen. Ein Anästhesist und Notfallmediziner hat im Gegenzug auch keine Ambitionen, beim Patienten Karies zu behandeln.
Ein auf die Zahnarztpraxis angepasstes Notfallkonzept ist der Schlüssel zum Erfolg. In unserem Seminar für Ihre Praxis werden verschiedene Notfallsituationen praxisnah auf dem Behandlungsstuhl und in den Räumlichkeiten trainiert. Die Reanimation ist hierbei ein teil davon, jedoch ist das Konzept unserer Notfallschulung lebensbedrohliche Notfälle schnell zu erkennen und im Team zu behandeln und die Wiederbelebung abzuwenden.

Nur intensives Üben führt zum Erfolg

Mit der Firma globalheart steht Ihnen ein kompetenter Partner in Sachen Notfalltraining und Schulung zur Seite. Wir schulen Sie nach den aktuellen nationalen & internationalen Empfehlungen und Leitlinien. Großen Wert legen wir dabei auf einen hohen Praxisbezug. So garantieren wir zum Beispiel bei der Basisreanimation ein Puppen-Teilnehmer-Verhältnis von 1:1 für maximalen Übungs- und Lernerfolg.

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Telefonische Beratungszeiten: Dienstag und Donnerstag von 09:00 – 12:00 Uhr oder 24/7 per Email.

Brandschutz

Evakuierung, Brandschutz und Brandschutzhelfer

Neben vielen weiteren verantwortungsvollen Pflichten für Arbeitgeber, darf der § 10 Arbeitsschutzgesetz nicht vernachlässigt werden. genau für diesen Paragrafen bieten wir in allen Bereichen auf Sie angepasste Schulungskonzepte.

§ 10 Arbeitsschutzgesetz: Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen
(1) Der Arbeitgeber hat entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind. Dabei hat er der Anwesenheit anderer Personen Rechnung zu tragen. Er hat auch dafür zu sorgen, daß im Notfall die erforderlichen Verbindungen zu außerbetrieblichen Stellen, insbesondere in den Bereichen der Ersten Hilfe, der medizinischen Notversorgung, der Bergung und der Brandbekämpfung eingerichtet sind.
(2) Der Arbeitgeber hat diejenigen Beschäftigten zu benennen, die Aufgaben der Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten übernehmen. Anzahl, Ausbildung und Ausrüstung der nach Satz 1 benannten Beschäftigten müssen in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Beschäftigten und zu den bestehenden besonderen Gefahren stehen. Vor der Benennung hat der Arbeitgeber den Betriebs- oder Personalrat zu hören. Weitergehende Beteiligungsrechte bleiben unberührt. Der Arbeitgeber kann die in Satz 1 genannten Aufgaben auch selbst wahrnehmen, wenn er über die nach Satz 2 erforderliche Ausbildung und Ausrüstung verfügt.

Wir brennen für Ihr Unternehmen und passen die Schulung Ihrer Brandschutzhelfer auf die Bedürfnisse Ihres Unternehmen an. Neben einer theoretischen Schulung ist viel Praxis der wichtigste Aspekt. Dazu gehören unter anderem ein gemeinsames begehen der Arbeitsplätze um für Ihre Brandschutzmaßnahmen zu sensibilisieren sowie eine praxisnahe Löschübung.
Jeder Teilnehmer bekommt zum üben einen eigenen Feuerlöscher und durchläuft in unserem Kurs mindestens 3 Löschübungen.

Die Schulung der Brandschutzhelfer ist in der ASR A2.2 Maßnahmen gegen Brände geregelt. Hier ein kleiner Auszug:

7.3 Brandschutzhelfer
(1) Der Arbeitgeber hat eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch Unterweisung und Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut zu machen.
(2) Die Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung.
Ein Anteil von 5 % der Beschäftigten ist in der Regel ausreichend. Eine größere Anzahl
von Brandschutzhelfern kann z. B. in Bereichen mit erhöhter Brandgefährdung, bei der
Anwesenheit vieler Personen, Personen mit eingeschränkter Mobilität sowie bei großer
räumlicher Ausdehnung der Arbeitsstätte erforderlich sein.
(3) Bei der Anzahl der Brandschutzhelfer sind auch Schichtbetrieb und Abwesenheit
einzelner Beschäftigter, z. B. Fortbildung, Urlaub und Krankheit, zu berücksichtigen.
(4) Die Brandschutzhelfer sind im Hinblick auf ihre Aufgaben fachkundig zu unterweisen. Zum Unterweisungsinhalt gehören neben den Grundzügen des vorbeugenden
Brandschutzes Kenntnisse über die betriebliche Brandschutzorganisation, die Funktions- und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen, die Gefahren durch Brände sowie über
das Verhalten im Brandfall.
(5) Praktische Übungen (Löschübungen) im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen gehören zur fachkundigen Unterweisung der Brandschutzhelfer.

Hinweis:
In der Praxis hat es sich bei einer normalen Brandgefährdung bewährt, die Unterweisung mit Übung in Abständen von 2 bis 5 Jahren zu wiederholen. Das Zeitintervall für die Wiederholung ist vom Arbeitgeber anhand der Gefährdungsbeurteilung festzulegen.

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Telefonische Beratungszeiten: Dienstag und Donnerstag von 09:00 – 12:00 Uhr oder 24/7 per Email.

„Selbstvertrauen gewinnt man dadurch, daß man genau das tut, wovor man Angst hat, und auf diese Weise eine Reihe von erfolgreichen Erfahrungen sammelt.“

Dale Carnegie

Christian Prezioso

Geschäftsführung

Notfallsanitäter
Praxisanleiter
Brandschutzbeauftragter

Dr. med. Johannes Luxen

Wissenschaftliche Gesamtleitung

Facharzt für
Anästhesie
und Notfallmedizin

Jennifer Prezioso

Büroleitung

Arzthelferin
Qualitätsmanagement-
beauftragte

Miriam Luxen

Fachkrankenpflegerin

Intensivpflege
und
Anästhesie

Dr. med. Thomas Klemme

Wissenschaftliche Gesamtleitung

Facharzt für Anästhesie
Notfall- und
Allgemeinmedizin

Dr. jur. Andreas Staufer

Fachanwalt

Medizinrecht
IT-Recht